Klage in Lubmin – auch wegen Atommüll aus Obrigheim

Dampferzeuger aus Obrigheim in Lubmin.
Foto: dpa

Greifswald (dpa). Der seit Jahren geführte Streit um die Lagerung atomarer Fremdabfälle im Zwischenlager Nord in Lubmin ist am Dienstag vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald verhandelt worden. Das Gericht diskutierte intensiv die Frage, ob die Energiewerke Nord bei diesem Rechtsstreit antragsberechtigt sind. Es könnte fraglich sein, ob eine unmittelbare Rechtsbetroffenheit gegeben sei, sagte die Vorsitzende Richterin Hannelore Kohl. Zu einer abschließenden Bewertung kam das Gericht nicht. Ein Urteil soll am 28. Februar verkündet werden.

Die bundeseigenen Energiewerke Nord (EWN) hatten 2011 das Land verklagt, weil dieses das neue Regionale Raumentwicklungsprogramm für Vorpommern ohne Zustimmung des zuständigen Planungsverbandes in einem wichtigen Passus geändert und dies dem Verband nicht zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt hatte. Im Zusammenhang mit der Lagerung von Atommüll strich das Land das Wort „vorrangig“. Nach der Änderung dürfen im Zwischenlager „ausschließlich“ radioaktive Abfälle aus den früheren DDR-Kernkraftwerken Lubmin und Rheinsberg gelagert werden.

EWN beklagt Einmischung des Landes

Die EWN beantragten, den geänderten Passus im Regionalen Raumordnungsprogramm für unwirksam zu erklären. „Das Land hat den Planungsverband entmündigt. Wenn das rechtskräftig wäre, dann braucht man in Mecklenburg-Vorpommern keine regionale Raumplanung mehr“, sagte der Rechtsvertreter der EWN, Andreas Datzert.

Zerlegung des Dampferzeugers im Schutzanzug.
Foto: dpa

Hintergrund: Im Zwischenlager Nord werden seit Jahren Abfälle aus westdeutschen Atomkraftwerken in Lubmin zerlegt und dekontaminiert. Dieses Geschäft wollen die EWN künftig sogar ausbauen. Eine von den EWN beantragte Entfristung der sogenannten Pufferlagerung zur Zerlegung und Dekontamination von Fremdabfällen lehnte das Land als Genehmigungsbehörde aber 2010 ab – unter anderem mit Verweis auf das von ihm geänderte Raumordnungsprogramm. Daraufhin legten die EWN zwei Klagen ein: eine gegen die Ablehnung der erweiterten Pufferlagerung und eine gegen den Eingriff in das Raumordnungsprogramm.

Lubmin auf dem Weg zum „weltweit operierenden kerntechnischen Lager“

Für das Land ist das Raumordnungsrecht einer der wenigen Hebel, mit denen es überhaupt in das Atomrecht als bundesrechtliche Vorgabe eingreifen und die Aktivitäten der EWN stoppen kann. Der Landtag habe seit 1991 in einer Vielzahl von Beschlüssen erklärt, dass nur Abfälle aus Rheinsberg und Lubmin im Zwischenlager Nord deponiert werden dürfen, sagte der Rechtsvertreter des Landes, Reiner Geulen. Das sei den Menschen in der Region versprochen worden. Doch jetzt wolle der Bund Lubmin zu einem weltweit operierenden kerntechnischen Lager ausbauen, sagte Geulen.

Allerdings musste das Land schon 2006 nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Greifswald klein beigeben. Das Gericht zwang damals das damalige Landesumweltministerium mit Verweis auf die Strahlenschutzordnung die Ausdehnung der seit 1998 grundsätzlich erlaubten Pufferlagerung auf zehn Jahre zu genehmigen. Die Pufferlagerung ist seit 1998 in Lubmin erlaubt. Nach Auffassung des Landes ist der Eingriff in das Regionale Raumentwicklungsprogramm rechtskonform. Das Land hält die Klage für unzulässig. Die EWN seien nicht Adressat, sondern nur Drittbetroffener, sagte Geulen.

Vertreter des unmittelbar betroffenen Planungsverbandes waren am Dienstag vor Gericht nicht erschienen.

Print Friendly, PDF & Email