Wesentliche Aussagen im Urteil des VGH Mannheim
1. Die Lagerung der Brennelemente wurde mit der 1. SAG (erneut) genehmigt. Wichtig für weitere Rückbau-Vorhaben: Falls die Anlage zu Beginn der Stilllegung nicht „kernbrennstofffrei“ sein sollte, ist die Genehmigung der Brennelementlagerung Teil der 1. Stilllegungsgenehmigung, was für eine eventuelle Klage dagegen relevant sein kann. 2. Die Klage ist zulässig. Die KlägerInnen sind klagebefugt,…