Unser Prozess

Wir brauchen Klarheit und Sicherheit beim Rückbau von Atomkraftwerken
Dafür benötigen wir finanzielle Unterstützung

Spätestens in 10 Jahren sollen alle Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet sein. Damit stehen insgesamt 17 Rückbaugenehmigungen, sogenannte Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen (SAG) an. Beim AKW Obrigheim machen wir gerade die Erfahrung, dass es dafür wenig verbindliche Regelungen, aber viel Spielraum für die Betreiber und die Genehmigungsbehörden gibt.

Es wurden und werden zwar bereits Atomkraftwerke zurückgebaut, z. B. in Würgassen (26 Betriebsjahre), Niederaichbach (1 Betriebsjahr), Rheinsberg (24 Betriebsjahre), Stade (31 Betriebsjahre), aber trotz der dort gemachten Erfahrungen gibt es bis heute keine klaren Standards für Sicherheit und Öffentlichkeitsbeteiligung bei Stilllegung und Abbau von Atomkraftwerken gibt.

Seit August 2008 wird das Atomkraftwerk Obrigheim nach 37 Betriebsjahren zurückgebaut. Es ist das erste, das in Baden-Württemberg stillgelegt wurde und hat damit eine wichtige Pilotfunktion. Im Dezember 2011 starteten vier AnwohnerInnen einen Prozess zu den Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen, um vor allem folgende Punkte klären zu lassen:

  • Beim Abbau muss ein AKW kernbrennstofffrei sein, d. h. es sollten sich keine Brennelemente mehr in der Anlage befinden. Dies ist bisher keine Vorschrift und führt zu erhöhten Risiken beim Abbau.
    In Obrigheim liegen entgegen international üblicher Standards noch 342 abgebrannte hochradioaktive Brennelemente in der Anlage statt im beantragten Standort-Zwischenlager.
  • Zu allen Genehmigungsverfahren für Stilllegung und Abbau muss es eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Öffentlichkeitsbeteiligung geben. Dies ist zwar für die erste Genehmigung verpflichtend vorgeschrieben, für weitere Genehmigungen ist der rechtliche Rahmen jedoch unklar. Nach unserer Auffassung sind für alle SAG-Schritte im nuklearen Bereich UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung zwingend durchzuführen.
  • Die Sicherheitsmaßnahmen beim Rückbau des AKW Obrigheim sind nicht vorrangig an einer möglichst geringen radioaktiven Belastung der Umgebung, sondern an wirtschaftlichen Interessen des Betreibers ausgerichtet. Z. B. fehlt eine umfassende radiologische Charakterisierung der Anlage, die Umgebungsüberwachung ist unzureichend und für die Freigabe von Abbaumaterial gibt es keine Gesamt-Übersicht. Dies darf nicht zum Vorbild für die weiteren Rückbauten werden.

Der Anwalt des baden-württembergischen Umweltministeriums, das die zuständige Genehmigungsbehörde für das AKW Obrigheim ist, führt an: „Innerhalb des bestehenden kerntechnischen Regelwerks fehlen überwiegend Vorgaben zur Stilllegung und zum Abbau kerntechnischer Anlagen. Dies ist darin begründet, dass Stilllegung und Abbau bislang keine große praktische Bedeutung hatten.“

Dieser Zustand muss zugunsten von Sicherheit und Transparenz beendet werden. Das ist nicht nur für das AKW Obrigheim wichtig, sondern auch für alle 17 weiteren AKW-Rückbauten. Die Initiative AtomErbe Obrigheim bittet um Spenden, damit sie die kritische Begleitung des Rückbaus lautstark fortsetzen kann!

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