Die Mitglieder der Initiative AtomErbe Obrigheim sind sich einig, dass EnBW, der Betreiber des Atomkraftwerks Obrigheim (KWO), bei den Transporten der hochradioaktiven abgebrannten Brennelemente von Obrigheim nach Neckarwestheim großes Glück hatte, dass nichts Nennenswertes passiert ist. Bleiben wird die Sorge, ob das unterirdische Zwischenlager am AKW Neckarwestheim auf längere Sicht standhält, denn es steht in einem Karstgebiet mit löchrigem Untergrund, der durch Grundwasserbewegungen immer weiter ausgehöhlt wird.
Auch wenn jetzt kein hochradioaktiver Atommüll mehr in Obrigheim ist, muss der mittel-und schwachradioaktive Atommüll aus dem Abbau des Kraftwerks in Gebäuden des KWO aufbewahrt werden, bis ein anderes Lager zur Verfügung steht. Den größten Teil der Kraftwerksmasse will EnBW aber komplett loswerden. Dazu wird die sog. Freimessung durchgeführt, mit der festgestellt werden soll, ob der Müll nur gering radioaktiv belastet ist. Dann könnte er auf eine Deponie (z.B. nach Buchen-Sansenhecken) oder in eine Verbrennungsanlage (z.B. ins Müllheizkraftwerk in Mannheim) gebracht werden oder er wäre sogar als Recycling-Material frei verwertbar. Damit würden die immer noch darin enthaltenen radioaktiven Stoffe beliebig und unkontrollierbar in die Umwelt verteilt.
Nach Informationen, die der Initiative vorliegen, sind die Geräte, mit denen die „Freimessung“ durchgeführt wird, nicht geeicht und es gibt keine Verpflichtung, dass diese Geräte zur Messung von Radioaktivität geeicht sein müssen. Allgemein bekannt ist, dass jeder Strom- oder Wasserzähler geeicht sein muss. Auch Abfüllgeräte, z.B. für Milch, unterliegen einer Eichpflicht. „Dass es diese Vorschrift für die Messung von Radioaktivität zur Freimessung nicht gibt, ist unverständlich. Es erklärt aber möglicherweise, warum eine Kontrollmessung der Abfälle auf der Deponie nicht vorgesehen ist“, meint Gertrud Patan von der Initiative AtomErbe Obrigheim.
Allein in Baden-Württemberg sind etwa eine Million Tonnen radioaktiv belasteter Abbaumaterialien aus den Atomkraftwerken zu erwarten. Um das Vorgehen bei der „Freimessung“ zu versachlichen, fordert die Initiative eine Eichpflicht für Geräte zur Messung der Radioaktivitätskonzentrationen in den Materialien. Eine weitere Forderung ist, dass die gesamte „freigemessene“ Abbaumasse am Standort verbleibt und keine Verteilung auf Deponien, in Verbrennungsanlagen und zur freien Verwertung erfolgt, bis klar ist, wie viel Radioaktivität am Ende insgesamt darin enthalten und dies für die Bevölkerung nachvollziehbar dokumentiert ist. Die Strahlenbelastung von Mensch und Umwelt darf nicht immer weiter erhöht werden.