Verhandlungstermin im Prozess zu Stilllegung und Abbau

Auch jetzt, mehr als 9 Jahre nach dem Abschalten des AKW Obrigheim, gehen noch Gefahren und Risiken von dieser stillgelegten Atomanlage aus. Die Initiative AtomErbe Obrigheim kritisiert, dass bei dem seit 2008 laufenden Rückbau aus Kostengründen nicht mit der größtmöglichen Sicherheit und Risikovorsorge vorgegangen wird.

Seit Dezember 2011 führen vier Mitglieder der Initiative AtomErbe Obrigheim aus der nahen Umgebung des AKW einen Prozess zur 2. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung. Das Ziel ist, mehr Sicherheit und Transparenz beim Rückbau des AKW Obrigheim zu erreichen. Denn dieser wird nach Angaben des Betreibers EnBW noch rund 10 Jahre dauern und umfasst auch den Abbau der am stärksten radioaktiv verstrahlten Teile im Innern des Reaktorgebäudes. Eine zusätzliche Gefahr stellen die 342 hochradioaktiven abgebrannten Brennelemente dar, die sich immer noch in der Anlage befinden. Statt diese in einem seit 2005 geplanten und nach neuesten Sicherheitsstandards gebauten CASTOR-Zwischenlager zu verwahren, wird eine riskante, überflüssige und kostengünstige Verschiebung an den ca. 50 km entfernten AKW-Standort Neckarwestheim vorgezogen – wohl erst nach den nächsten Landtagswahlen 2016.

Nun hat das zuständige Gericht, der Verwaltungsgerichtshof Mannheim, einen Verhandlungstermin für den Prozess festgesetzt:

Dienstag, 28. und Mittwoch, 29. Oktober 2014, jeweils ab 10.15 Uhr
Ort: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Schubertstr. 11, 68165 Mannheim

Die Initiative AtomErbe Obrigheim würde sich freuen, wenn viele von Euch uns zur Verhandlung begleiten und Präsenz zeigen. Es ist der erste Prozess zu Stilllegung und Abbau eines Atomkraftwerks und daher besonders wichtig.

Wir bitten dringend um eine Spende zur Unterstützung der Klage, um den Prozess finanziell bestehen zu können, zumal die „mächtige“ Gegenseite – EnBW und Umweltministerium – wesentlich mehr Ressourcen zur Verfügung hat und ausschöpft!

 
Der Rückbau des AKW Obrigheim darf nicht zum Negativbeispiel werden!

Seit 2009 fordert die Initiative AtomErbe Obrigheim von der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem baden-württembergischen Umweltministerium, nicht nur für die 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG), sondern auch für alle weiteren, eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach Atomrecht durchzuführen. Leider ohne Erfolg. Das Atomkraftwerk Obrigheim ist das erste, das in Baden-Württemberg stillgelegt wurde. Es hat damit eine wichtige Pilotfunktion, wie vom Betreiber EnBW immer wieder angeführt wird. Inzwischen wurden drei Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen im August 2008, Oktober 2011 und Mai 2013 erteilt. Zur 2. SAG haben vier Mitglieder der Initiative im Dezember 2011 mit fachlicher und juristischer Unterstützung eine Klage beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingereicht.

In diesem Prozess steht jetzt der erste Verhandlungstermin an. Insgesamt geht es um mehr Transparenz, Sicherheit und Risikovorsorge beim Rückbau des AKW. Die Hauptklagegründe sind:

  • Bis mindestens 2016 verbleiben laut Umweltministerium die 342 hochradioaktiven abgebrannten Brennelemente noch in der Anlage und erhöhen die Risiken beim Rückbau. Besser wäre, mit dem Abbau zu warten, bis die Brennelemente ins geplante Standort-Zwischenlager gebracht worden sind.
  • Bei der 2. und 3. Genehmigung gab es keine Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung nach Atomrecht, obwohl es um den Abbau des nuklearen Teils und der am höchsten radioaktiv belasteten Teile im innersten Bereich des AKW geht.
  • Eine umfassende radiologische Charakterisierung der Anlagenteile fehlte zu Beginn des Rückbaus. D.h. es war nicht klar, welche Bearbeitungsmethoden angewendet werden sollen und was an radioaktiven Stoffen anfällt. Unklar ist, ob dies inzwischen nachgeholt wurde.
  • Die „Freigabe“ der 275.000 Tonnen, aus denen das AKW Obrigheim besteht, ist nicht in den Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen geregelt. Stattdessen gibt es Freigabebescheide, die eine sehr großzügige Handhabung zulassen, so dass bei der „Freimessung“ des Abbaumaterials noch nicht einmal die Vorgaben der Strahlenschutzverordnung eingehalten werden müssen. Es wurden bereits mehrere Tausend Tonnen Abbaumaterial aus Obrigheim „freigemessen“. Daraufhin gilt es nicht mehr als Atommüll, sondern als gering radioaktiv belasteter Abfall, der wie normaler Müll behandelt werden muss oder sogar frei wiederverwertet werden darf. Mehrere Hundert Tonnen wurden so bisher auf die Mülldeponien in Buchen und in Sinsheim gebracht oder im Müllheizkraftwerk Mannheim verbrannt. Der größte Teil der 275.000 Tonnen wird überhaupt nicht systematisch gemessen, da er als „kontaminationsfrei“ deklariert ist.

Mit dem Prozess soll juristisch geklärt werden, ob das so zulässig ist.

Die Initiative AtomErbe Obrigheim hält es für absolut wichtig, öffentlich zu machen, dass auch nach dem Abschalten nicht alle von Atomkraftwerken ausgehenden Gefahren beseitigt sind und dass endlich die Gesundheit der Menschen Vorrang haben muss vor wirtschaftlichen Interessen. Der Prozess ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung von Sicherheit, Transparenz und Risikovorsorge für alle AKW-Rückbauten.

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