Offener Brief zur 3. Abbaugenehmigung KWO

Sehr geehrter Herr Minister Untersteller,

bisher liegen die Antworten zu den in Zusammenhang mit der Informationsveranstaltung am 24. Juli 2012 schriftlich eingereichten Einwendungen noch nicht vollständig vor. Daran zeigt sich, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach Atomrecht zur 3. Abbaugenehmigung absolut sinnvoll wäre. Die im vergangenen Juli durchgeführte Informationsveranstaltung könnte als Vorbereitung einer formellen Öffentlichkeitsbeteiligung fungieren und wäre damit auch eine Verbesserung des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens.

Sie haben selbst mehrfach betont, dass mit der anstehenden 3. Abbaugenehmigung die am höchsten radioaktiv belasteten Teile des Atomkraftwerks Obrigheim betroffen sind. Und Sie wollten dazu ein neues Verfahren zur Bürgerbeteiligung ausprobieren, das gegenüber der Öffentlichkeitsbeteiligung nach Atomrechtlicher Verfahrensverordnung eine Verbesserung sein sollte. Die entsprechende Umsetzung steht noch aus. Die BürgerInnen hatten bisher keine Möglichkeit, bei einem Erörterungstermin mit den Fachleuten der Genehmigungsbehörde und des Betreibers über die Einwendungen zu diskutieren.

Wir fordern Sie nochmals auf, Ihren Ermessensspielraum zu nutzen und für die 3. Abbaugenehmigung eine formelle Öffentlichkeitsbeteiligung nach Atomrecht durchzuführen. Wir fordern Sie weiter dazu auf, die 3. AG erst zu erteilen, wenn die Brennelemente aus der Anlage entfernt und ins neu zu errichtende Standort-Zwischenlager in Obrigheim verlegt sind.

Es ist zwar begrüßenswert, wenn ohne konkreten Anlass Bürgertische zu verschiedenen Umweltthemen initiiert werden, um Ideen zu sammeln. Aber noch schöner wäre, wenn auch da, wo die BürgerInnen bei konkreten Projekten einbezogen werden wollen, dies ermöglicht würde. Gerade auch, weil dies im Atomrecht bereits verankert ist. Gegen eine Verbesserung des dort vorgesehenen Verfahrens haben wir nichts einzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen
Gertrud Patan für die Initiative AtomErbe Obrigheim

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