Eilantrag auf Aussetzung des Sofortigen Vollzugs abgelehnt
Initiative erwartet Klärung zum KWO-Rückbau im Hauptverfahren
Die Initiative AtomErbe Obrigheim bedauert, dass der VGH Mannheim der Klage zur 2. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung des Atomkraftwerks Obrigheim keine aufschiebende Wirkung eingeräumt hat, denn darauf zielte der Eilantrag. Die Sorge ist groß, dass in Obrigheim bei der Durchführung von Abbauarbeiten Risiken eingegangen werden, bevor das Gericht überprüft hat, ob die Klagegründe zu Nachbesserungen im Genehmigungsverfahren und zu höheren Sicherheitsanforderungen führen.
Das Gericht sieht die „Verantwortung für die Risiko-Ermittlung und –Bewertung, auch für die Entscheidung über Art und Ausmaß von Risiken, die hingenommen oder nicht hingenommen werden müssen“, bei der Exekutive. Das baden-württembergische Umweltministerium entscheidet als verantwortliche Behörde, was von der Bevölkerung geduldet werden muss. Daher hat das Gericht nicht vollständig geprüft, ob die nach Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden beim Abbau der Anlage KWO gewährleistet ist. Zudem teilt das Gericht die Sicht der Initiative, dass das Brennelementlager, in dem während des Abbaus noch 342 abgebrannte hochradioaktive Brennelemente liegen, das Hauptgefahrenpotenzial darstellt. Nicht nachvollziehen kann das Gericht mangels Angaben in der Begründung zur 2. SAG, ob für den gezielten Absturz eines großen Verkehrsflugzeugs ausreichend Schadensvorsorge getroffen ist. Aus dem Genehmigungsverfahren zum aktuellen Brennelementlager im Jahr 1995 weiß Gertrud Patan, Mitglied der Initiative, dass dafür keine Vorsorge getroffen ist.
Die Initiative fordert, dass Gefahren und Risiken beim Abbau des Atomkraftwerks Obrigheim so gering wie möglich gehalten werden. Dazu gehört vor allem, dass das Atomkraftwerk kernbrennstofffrei sein muss. Auch für die Umsetzung des Minimierungsgebots der radioaktiven Belastung, wie sie die Strahlenschutzverordnung vorgibt, ist das Umweltministerium als Genehmigungsbehörde verantwortlich.
Vier KlägerInnen aus der nahen Umgebung des Atomkraftwerks wollen gerichtlich klären lassen, ob umfangreichere Prüfungen der Auswirkungen auf die Umwelt erfolgen müssen, ob eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach Atomrecht durchzuführen ist und ob die Sicherheitsvorkehrungen ausreichend sind. Die Initiative AtomErbe Obrigheim ist zuversichtlich, dass das Gericht im Hauptverfahren die Klagegründe umfangreich prüfen und den Kritikpunkten und Forderungen der KlägerInnen in zentralen Punkten nachkommen wird. Die bisherige Prüfung des Gerichts erfolgte nur summarisch und bedeutet nicht zwangsläufig eine Vorentscheidung für das Hauptverfahren.