AKW-Abriss ohne zusätzliche Strahlenbelastung

Entgegnung zur heutigen Pressemitteilung von Umweltminister Untersteller und Ärztekammerpräsident Dr. Clever

Der Meinung von Minister Untersteller und Ärztekammerpräsident Dr. Clever, das 10-Mikro-Sievert-Konzept gewährleiste den Schutz der Bürgerinnen und Bürger, muss widersprochen werden. Dieses Konzept bedeutet eine unnötige zusätzliche Strahlenbelastung und damit eine vermeidbare Gesundheitsgefährdung.

„Wir fordern vom Umweltminister, endlich seiner Verantwortung gerecht zu werden und den rechtlichen Rahmen ernst zu nehmen: nämlich nach §6 der Strahlenschutzverordnung jede unnötige Strahlenexposition zu vermeiden und jede Strahlenexposition von Mensch und Umwelt auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich zu halten“, erklärt Dr. med. J. Schmid von der „AG AtomErbe Neckarwestheim“ und kritisiert die Weigerung der dem Minister unterstehenden Atomaufsicht, über zeitgemäße Handlungsoptionen nachzudenken. F. Wagner, ebenfalls von der Arbeitsgemeinschaft Atomerbe, ergänzt: „Der unabhängige Atomfachmann Wolfgang Neumann hat für die IPPNW (Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs – Ärzte in sozialer Verantwortung) sieben verschiedene AKW-Abriss-Strategien untersucht. Am schädlichsten waren die beiden herkömmlichen Strategien mit Abgabe riesiger Mengen leicht radioaktiven Abrissmaterials in die Umwelt, genau das entspricht dem berüchtigten 10-Mikro-Sievert-Konzept.“

Am Ende blieben zwei realistische Strategien übrig, die komplett ohne Verteilung von AKW-Schutt in die Umwelt, auf Bauschuttdeponien oder in Recyclingstoffe auskommen: Stehenlassen der Gebäude nach weitgehender Entkernung, und Komplettabriss mit bewachter Lagerung des Materials in einem Bunker. Beide Varianten basieren auf heutigem Stand von Wissenschaft und Technik und entsprechen den Forderungen der Strahlenschutzverordnung. „Warum weigert sich der Minister, diese Alternativen zu prüfen?“ fragt sich Wagner und schüttelt auch über Ärztekammerpräsident Clever den Kopf: „warum distanziert sich Dr. Clever voreilig von einer Resolution des Ärzteparlaments, die in großer Ernsthaftigkeit und aus ärztlicher Verantwortung beschlossen wurde? Die ärztliche Ethik gebietet einen vorsorgenden Gesundheitsschutz, und den gewährleistet das 10-Mikro-Sievert-Konzept gerade nicht“.

„Der Minister suggeriert wider besseres Wissen, Hintergrundstrahlung sei ungefährlich. Es ist durch zahlreiche epidemiologische Studien belegt, dass schon die Hintergrundstrahlung nachweislich zu Gesundheitsschäden führt. Eine Schwelle, unterhalb derer Strahlung ungefährlich wäre, existiert nicht“ erläutert Dr. med. D.-C. Vogt von der „Interessengemeinschaft Deponien Froschgraben Schwieberdingen und Burghof Horrheim“, „das Argument, eine Strahlenbelastung bewege sich ‘nur’ innerhalb des Dosisbereichs der ‘natürlichen’ Hintergrundstrahlung und sei deshalb unbedenklich, ist also irreführend. Ebenso unlauter sind die Versuche, durch Vergleiche z.B. mit durch Uran verunreinigtes Phosphat in Kunstdüngern die gesundheitliche Gefährdung durch zusätzlichen Müll zu bagatellisieren.“

„Als Ärzte kennen wir die Gefahren von Strahlung genau, und wir setzen sie in Diagnostik und Therapie nur gezielt, nur zum Nutzen des betroffenen Menschen und nach sorgfältiger Risikoabwägung ein“, gibt F. Wagner zu bedenken, „der ungezielte Einsatz von Strahlung ist unärztlich. Menschen zusätzlicher Strahlung in ihrer Alltagsumgebung auszusetzen, ohne sie zu fragen, ohne sie zu informieren, ist ein Skandal. Eine Kostenersparnis für die EnBW ist dafür keine Rechtfertigung. Deshalb empört es uns, wenn der Atomminister Vergleiche zwischen medizinischer Strahlung und der Strahlung aus AKW-Schutt anstellt.“

„Gerade wenn sich derzeit in Deutschland 25 und bald sogar 33 Atomkraftwerke in verschiedenen Phasen der Stilllegung befinden, geht es um Millionen Tonnen kritischen Materials“, fasst Dr. Vogt die Dimension des Problems zusammen, „und dieses Material gehört weder auf Allgemeindeponien noch in die Umwelt noch in die Verwertung, sondern muss an den AKW-Standorten aufbewahrt werden. Das ist praktizierter Gesundheitsschutz!“

Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim – www.AtomErbe-Neckarwestheim.de
Interessengemeinschaft Deponien Schwieberdingen und Horrheim – www.Froschgraben-freigemessen.de

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