Offener Brief der Bürgerinitiativen an Min. Untersteller

Verteilung von nach §29 Strahlenschutzverordnung „freigemessenem“ Müll stoppen

Sehr geehrter Herr Minister Untersteller,

wir begrüßen Ihre Entscheidung ausdrücklich, dass vorerst kein sog. freigemessener radioaktiv belasteter Müll aus Atomanlagen an Mülldeponien geliefert werden darf.

Wir fordern Sie gleichzeitig auf, auch die Lieferung von nach §29 Strahlenschutz-Verordnung (StrlSchV) freigegebenem Müll an Müllverbrennungsanlagen zu stoppen und auch die sog. uneingeschränkte Freigabe sowie die in der StrlSchV nicht definierte „Herausgabe“ von Abrissmaterial zu beenden.

Dass die Bedenken gegen die Deponierung, nicht nur im Hinblick auf eine Nachnutzung, berechtigt sind, hat sich auch an der Sondermülldeponie Billigheim gezeigt, wo nach dem letzten Starkregen das Sickerwasser nicht mehr aufgefangen werden konnte. Laut Pressebericht (RNZ am 1. Juli 2016: „Kein Schutz vor so einem Hochwasser“) war die Hilfe der Feuerwehr nötig und „Es sei nur dem Einsatz des Kreisbrandmeisters und des Landratsamts zu verdanken, dass nichts passiert sei und die herbeigerufenen Tanklaster für das Sickerwasser ausgereicht hätten“.

Wir sehen darüberhinaus die Notwendigkeit, auch die Lieferung an Müllverbrennungsanlagen zu stoppen. Freigegebener Müll aus baden-württembergischen Atomanlagen wird an das MHKW Mannheim und die Sondermüllverbrennungsanlage Biebesheim in Hessen geliefert. Es ist nicht sichergestellt, dass die in diesem Müll enthaltenen radioaktiven Stoffe zurückgehalten werden. Und selbst wenn das der Fall wäre, würde er wieder auf einer Deponie landen, nur auf einem Umweg.

Gleichzeitig ist auch die „uneingeschränkte Freigabe“ zu beenden. Hier wird nach demselben Konzept verfahren wie beim zu deponierenden und zu verbrennenden Müll und die radioaktiven Stoffe werden direkt in die Umwelt entlassen. Angesichts von Hunderttausenden von Tonnen an Abbaumaterial, die jetzt und in den nächsten Jahren beim Rückbau der Atomanlagen anfallen, darf keine weitere Verteilung von radioaktiven Stoffen in die Umwelt stattfinden, auch nicht durch die sog. Herausgabe von angeblich nicht radioaktiv belasteten Abrissmaterialien.

Wir halten das Konzept der Freimessung nach §29 StrlSchV für nicht praktikabel und damit untauglich, die Bevölkerung vor radioaktiven Stoffen zu schützen. Wir fordern Sie auf, auch die Lieferung an Müllverbrennungsanlagen und die uneingeschränkte Verteilung von „freigemessenem“ Material in die Umwelt zu stoppen, bis klar ist, wie viel bundesweit insgesamt anfällt und wie hoch die gesamte radioaktive Belastung ist. Erst dann kann über den Umgang mit diesem Müll verantwortungsvoll entschieden werden.

Mit freundlichen Grüßen

G. Patan für die Initiative AtomErbe Obrigheim
A. Klumpp für den Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar
F. Wagner für die AG AtomErbe Neckarwestheim

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