Freigemessener Müll soll gesichert am Standort bleiben!

Keine Verteilung in die Umwelt!

Die Initiative AtomErbe Obrigheim ist erfreut über die Entscheidung des baden-württembergischen Umweltministers, dass vorerst kein radioaktiv belasteter Müll aus dem Abbau von Atomanlagen an Mülldeponien geliefert werden darf. Die Gruppe fordert seit Jahren, dass alles Material einer Atomanlage gesichert am Standort aufbewahrt wird, bis ein Endlager zur Verfügung steht, egal ob es sich um hoch-, mittel- oder schwachradioaktiven Müll („Atommüll“) oder niedrig radioaktiv belastetes Material („freigemessener“ Müll) handelt. Sie hält das Konzept der Freimessung für nicht praktikabel und damit untauglich, die Bevölkerung vor radioaktiven Stoffen zu schützen. Damit das Umweltministerium Baden-Württemberg nun ebenfalls Klärungsbedarf sieht, war aber der Widerstand der Menschen an mehreren betroffenen Deponiestandorten (Buchen, Schwieberdingen, Horrheim) nötig, die sich gegen die Lagerung des Mülls aus Atomanlagen und die Gefahren durch frei werdende radioaktive Stoffe wehren.

Der Neckar-Odenwald-Kreis ist bezüglich des auf Deponien zu lagernden radioaktiv belasteten Mülls doppelt betroffen, denn auch in Billigheim darf er entgegengenommen werden. Dass die Bedenken berechtigt sind, hat sich an der Sondermülldeponie Billigheim bestätigt, wo nach dem letzten Starkregen das Sickerwasser nicht mehr aufgefangen werden konnte. Laut Pressebericht (RNZ am 1. Juli 2016: „Kein Schutz vor so einem Hochwasser“) war die Hilfe der Feuerwehr nötig und „Es sei nur dem Einsatz des Kreisbrandmeisters und des Landratsamts zu verdanken, dass nichts passiert sei und die herbeigerufenen Tanklaster für das Sickerwasser ausgereicht hätten“.

Unklar bleibt, ob auch die Lieferung des Mülls an Verbrennungsanlagen gestoppt wird. Laut den im Internet veröffentlichten Freigabebescheiden für die baden-württembergischen Atomanlagen darf er im Müllheizkraftwerk in Mannheim und im hessischen Biebesheim nördlich von Mannheim verbrannt werden. Kein Verständnis haben die Mitglieder der Initiative dafür, dass nicht gleichzeitig auch die „uneingeschränkte Freigabe“ gestoppt wird, denn hier wird nach demselben Konzept verfahren wie beim zu deponierenden oder zu verbrennenden Müll und es handelt sich um noch wesentlich größere Mengen. Das uneingeschränkt freigegebene Abbaumaterial darf beliebig weiterverwendet werden, z.B. als Betonschrot im Straßen- und Gebäudebau oder als Metall für Kochtöpfe und Autoteile. Der Verbleib wird nicht verfolgt, eine Rückholung ist nicht möglich. „Angesichts von Zehntausenden von Tonnen an Abbaumaterial, die jetzt und in den nächsten Jahren beim Rückbau der Atomanlagen anfallen, darf keine weitere Verteilung von radioaktiven Stoffen in die Umwelt stattfinden“ so Gertrud Patan, Mitglied der Initiative.

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